Eine Weiterbildung, auch ein Zweitstudium, ist von Arbeitnehmern steuerlich in voller Höhe absetzbar. Dabei wird es entweder unter Werbungskosten oder unter Sonderausgaben eingetragen. Wenn das Studium zum Beruf passt, stellt die Steuererklärung kein Problem dar. Anderenfalls muss der Nutzen nachgewiesen werden. Informationen dazu erteilen Steuerberater und Finanzämter. Als Berufstätiger wird das Fernstudium leichter zu finanzieren sein, allerdings steigt auch die Arbeitsbelastung gegenüber einem Vollzeitstudenten.

Kredite und Gehaltsentwicklung

Wer hauptsächlich studiert und kein BAföG erhält, kann sich mit der kfw Förderbank in Verbindung setzen, um einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung des Bundes beträgt bis zu 650 Euro monatlich für maximal fünf Jahre. Es werden Zinsen berechnet. Detaillierte Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de nachzulesen.

Auch die Deutsche Kreditbank AG (DKB) stellt Mittel für einen speziellen Studentenkredit zur Verfügung, dem allerdings Zinsen zugeschlagen werden. Die einzelnen Leistungen sind mit diversen Voraussetzungen verbunden: Ein gewisses Maximalalter kann ebenso ausschlaggebend sein wie bereits absolvierte Semester und die Tatsache, dass in erster Linie studiert, das Fernstudium also keine klassische Weiterbildung eines Arbeitnehmers ist.

Wer sich allerdings genau in dieser Position als Arbeitnehmer befindet, wird eventuell durch seinen Arbeitgeber gefördert, denn gerade hier sollte das Interesse an hoch qualifizierten und engagierten Mitarbeitern hoch sein. Mit guten Argumenten kann der Studienanwärter vielleicht einen Teilbetrag über seine Firma erhalten, auch wenn es diesen Vorgang bisher in diesem Unternehmen noch nie gab.

Die großen Banken - beispielsweise die Deutsche Bank oder die Sparkassen - gewähren ebenfalls Kredite, natürlich mit Zinsberechnung. Die Laufzeiten der Kredite verursachen einen erhöhten Studiendruck, die anstehende Rückzahlung, auch wenn sie teilweise bis zu 25 Jahre dauern darf, ebenfalls. Auch muss die langfristige finanzielle Belastung gegen ein höheres Gehalt als Schätzung aufgerechnet werden.

Auf keinen Fall sollte man versäumen, an der jeweiligen Akademie nach Rabatten oder Nachlässen für das Fernstudium zu fragen. Diese richten sich beispielsweise nach finanziellen Verhältnissen, nach bereits absolvierten Lehrgängen oder anderen Kriterien.

Unter anderen lassen sich auf diesen Seiten Informationen zur Finanzierung eines Fernstudiums ablesen:

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